Schornsteinfeger ko

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Forum der Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
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08.09.2010, 22:14
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 Deutschland-Korrespondent der London Times, Roger Boyes : "Zehn Berufe, die es nur in Deutschland geben kann":

3. "Schornsteinfeger: ein Berufsstand, der in allen anderen europäischen Ländern langsam ausstirbt. Nicht so in Deutschland. Dank der mafiösen Strukturen des Verbandes, der sich immer noch auf ein 1937 unter Himmler eingeführtes Gesetz beruft, dürfen diese zwielichtigen, schwarzgewandeten deutschen Glückssymbole jederzeit in ihre Wohnung eindringen und Ihren Schornstein inspizieren- selbst wenn Sie gar keinen haben. Die Kosten: 130 Euro pro Besuch. Na dann: Glück auf!"
Siehe (5 - Leseprobe):
http://rogerboyes.com/wp-content/uploads/2008/05/howtobe.pdf

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Autor Thema: Widerspruch Stadtwerke Leipzig?  (Gelesen 2600 mal)
Leipziger WG
Gast
« am: 10.12.2007, 19:09 »

Hallo!

Wir sind eine Studenten-WG in Leipzig und möchten uns gegen die Stadtwerke Leipzig wehren, die fortwährend Preiserhöhungen vornehmen! Uns ist zu Ohren gekommen, dass man im Falle eines Widerspruches die Erhöhung nicht mittragen muss! Stimmt das so? Wenn ja, gibt es ein "Standard"-Widerspruchsschreiben und was muss dabei beachtet werden? Der Vertrag läuft übrigens über alle vier Mitbewohner, also mehrere Personen sind vertraglich gebunden!

Für eine Antwort sind wir sehr dankbar!


Viele Grüße

die Leipziger WG!
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Joachim Datko
Administrator
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Beiträge: 566



« Antwort #1 am: 10.12.2007, 20:28 »

Hier einige Tipps, von einem Nichtjuristen!

- Sie können wahrscheinlich gemeinsam handeln, dies ist allerdings nicht unbedingt ein Problem. Bei Eheleuten ist es in der Regel ähnlich. Nähere Information über allgemeine Rechtsfragen, wie es bei mehreren Personen aussieht, z.B. im Forum von www.recht.de . Ihre spezielle Situation sollten Sie genau abklären.

- Rechtliche Situation in Leipzig: Die Stadtwerke haben schon einen Prozess verloren.

2006.08.29  Amtsgericht Leipzig
Urteil vom 29.08.2006 – Az 103 C 559/06 :
Dr. Christian Braun gegen Stadtwerke Leipzig : Erhöhung der Gaspreise der Stadtwerke Leipzig unwirksam ... "Die Stadtwerke hatten im Verfahren ein Gutachten vorgelegt, das sie selbst in Auftrag gegeben hatten."
siehe auch: http://www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
 

- Für den Widerspruch gibt es entsprechende Vordrucke z.B. unter :
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/MusterbriefGas.htm
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Musterschreiben_an_Versorger/site__1703/

- Informationen und Foren zur Situation in Leipzig unter:
-- http://www.swl.de/forumsystem/topic.asp?TOPIC_ID=70
-- http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=170

- Protestgruppe in der Nähe suchen z.B. unter:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Protestgruppen/site__1716/

- Sie sollten spätestens bei der nächsten Jahresrechnung Widerspruch einlegen.
-- Ich habe schon zwei Jahresabrechnungen selbst erstellt und zahle nur die von mir akzeptierten Beträge.
-- Achten Sie nicht nur auf den § 315 BGB, sondern auch auf § 307 ( http://www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html )
-- Es hängt vieles vom Vertragstext ab.
« Letzte Änderung: 11.12.2007, 02:06 von Joachim Datko » Gespeichert
Leipziger WG
Gast
« Antwort #2 am: 12.12.2007, 16:30 »

Vielen Dank für Ihre Antwort!  Smiley

Die Musterschreiben schlagen vor, die Jahresendabrechnung nach Preisen des Vorjahres zu begleichen!
Allerdings haben wir erst seit April diesen Jahres einen Vertrag mit den Stadtwerken.
D.h. also, wir hatten noch keine Jahresendabrechnung, nach der wir uns richten könnten!
Wenn wir nun eine "eigene" Abrechnung erstellen wollten, müssten wir uns dann nach den Preisen richten, die aktuell waren, als wir den Vertrag abschlossen?

Viele Grüße!

Administrator : Joachim Datko

Rückwirkend geht scheinbar nicht. Jetzt wäre aber der Vertrag interessant. Haben Sie keinen Jurastudenten im Bekanntenkreis, der die preisrelevanten Aussagen herausfiltert?
« Letzte Änderung: 12.12.2007, 19:39 von Joachim Datko » Gespeichert
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