Schornsteinfeger ko

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Forum der Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfeger-Monopol Sektion Bayern
Portal :
www.Kontra-Schornsteinfeger.de
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08.09.2010, 23:30
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News: Infos :   (Seite aus einer uns nicht näher bekannten Schrift, von Herrn Paul Theisen zur Verfügung gestellt)
So wurden schon 1937 Politiker und Bürger beeinflusst:

"Die Bezirksschornsteinfeger haben 1937  
1 339 557 feuergefährliche Mängel bei der Feuerstättenschau ermittelt, "
Siehe: http://www.kontra-Schornsteinfeger.de/1937-Millionen.jpg
Das ist erinnert mich an die katholischen Kirche, den Menschen Angst machen, damit sie zahlen.

11.05.2010 Bild-Zeitung: "Kaminkehrer stellen fast 200 000 Mängel fest"
...
"Auch bei neu gebauten oder wesentlich umgebauten Feuerungsanlagen stellten die knapp 5000 Kaminkehrer gut 35 000 Mängel fest. Am stärksten betroffen waren Gasheizungen." Siehe: http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/dpa/2010/05/11/kaminkehrer-stellen-fast-200-000-maengel.html
====
Auch bei mir hat ein Bezirksschornsteinfeger an der Gasheizung schon einmal einen Mangel "festgestellt". Mein Urteil als Ingenieur und Physiker über den Schornsteinfeger war klar: Bezirksschornsteinfeger sollten abgeschafft werden. - Joachim Datko, Regensburg

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Autor Thema: 29.04.2008 : BGH Urteil zu Gunsten der Erdgaskunden  (Gelesen 4288 mal)
Joachim Datko
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« am: 29.04.2008, 11:35 »

Verbraucher gewinnen vor dem BGH, da Preisanpassungsklauseln sie unangemessen benachteiligen.

juravendis.de/noindex/mein-juravendis/archiv/news-archiv/article_news/bgh-preiserhoehungsklausel-in-erdgassondervertrag-unwirksam/316.html

juravendis.de
Autor: Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M.

"In den Gaslieferungsverträgen heißt es jeweils, dass die Beklagte berechtigt sei, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der Beklagten erfolge. Die Beklagte erhöhte den Arbeitspreis zum 1. Juni und 1. November 2005 sowie zum 1. Januar und 1. April 2006. Das Landgericht Dresden hat festgestellt, dass die Preiserhöhungen unwirksam seien. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Auch die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof sieht in der Preisänderungsklausel des Gaslieferungsvertrags eine nach § 307 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung. Die Klausel stelle eine den Geboten von Treu und Glauben widersprechende unangemessene Benachteiligung der Gaskunden dar."
« Letzte Änderung: 29.04.2008, 11:40 von Joachim Datko » Gespeichert
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« Antwort #1 am: 29.10.2008, 10:30 »

Wie kann ich feststellen, ob ich Tarif- oder Sondervertragskunde bin?
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen meines Versorgers sind die Tarife als Sonderpreise benannt,
ist man dann auch Sondervertragskunde?

Wenn ich die Informationen richtig deute, habe ich nur berechtigte Chancen beim Rechtsstreit,
wenn ich Sondervertragskunde bin?
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Joachim Datko
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« Antwort #2 am: 29.10.2008, 13:14 »

Wie kann ich feststellen, ob ich Tarif- oder Sondervertragskunde bin?
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen meines Versorgers sind die Tarife als Sonderpreise benannt,
ist man dann auch Sondervertragskunde?

Wenn ich die Informationen richtig deute, habe ich nur berechtigte Chancen beim Rechtsstreit,
wenn ich Sondervertragskunde bin?

- Dies ist vor allem durch das Urteil des BGH Kartellsenats vom 29.04.2006 wichtig geworden, durch das ungefähr 160 Sondervertragskunden Recht bekammen (BGB § 307).

- In einem zweiten Schritt kann man dann die Billigkeit nach BGB § 315 ins Feld führen.

Zur Unterscheidung zwischen den beiden Vertragstypen siehe:
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9537&hilightuser=3872

Man müsste auch die beiden Urteile, 29.04.2008 BGH und 05.09.2008 OLG Oldenburg, darauf hin durchsehen.
Links unter
http://www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
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