Schornsteinfeger ko

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09.09.2010, 22:41
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Kaminkehrer Schaden (25.000 €) Bürger bleibt auf einem Großteil des Schadens sitzen!
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Autor Thema: Bezirksschornsteinfeger stellt nicht einfach Feuerstättenbescheid aus.  (Gelesen 4103 mal)
Millomixxx
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« am: 23.01.2010, 22:38 »

Mein Bezirksschornsteinfeger will den Feuerstättenbescheid nicht einfach austellen. (Mehrfamilienhaus)

Der kennt doch das Objekt der könnte doch durch seine Unterlagen den Bescheid ausstellen.
Sein Schreiben klingt schon wie eine Drohung

"Ihre Entscheidung sich um einen anderen Schornsteinfeger zu bemühen , setzt einen durch mich zuerstellenden Feuerstättenbescheid voraus. Dazu muß ich vorher eine Feuerstättenschau im gesamten Objekt, durchführen."

Weiss jemand Bescheid ob der das darf.
Ich befürchte der erklärt noch schnell einige Gas Thermen in den Wohnungen für nicht mehr zulässig.

Wenn der alles besichtigt krieg ich vielleicht eine gleich grosse Rechnung wie wenn ich Ihn einfach kehren gelassen hätte.

Mfg Millomixxx
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Joachim Datko
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« Antwort #1 am: 24.01.2010, 06:23 »

Die Bevölkerung ist meiner Ansicht nach den Bezirksschornsteinfegern ausgeliefert. Die Behörden und Politiker behandeln die Schornsteinfeger wie "Heilige Kühe", seit in der NZ-Zeit Deutschland in Bezirke für Schornsteinfeger eingeteilt wurde. Besonders schlimm ist meiner Meinung nach die CSU.

Bei uns hat der Bezirksschornsteinfeger den "Feuerstättenbescheid" einfach nur ausgestellt. Sie könnten dem Bezirksschornsteinfeger mitteilen, dass er nur alle 5 Jahre das mittelalterliche Ritual durchführen darf. Bisher darf er meines Wissens nach alle 5 Jahre dafür kassieren, ab 2013 alle 3,5 Jahre.

Um den Ärger gegen auf den Bezirksschornsteinfeger positiv umzusetzen, könnten Sie sich Gegenmaßnahmen aus der folgenden Liste aussuchen.
http://www.kontra-schornsteinfeger.de/#A3



« Letzte Änderung: 24.01.2010, 12:20 von Joachim Datko » Gespeichert
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« Antwort #2 am: 09.05.2010, 17:06 »

Bei mir stellt sich die gleiche Situation, was allerdings nicht weiter problematisch ist. Solange der Feuerstättenbescheid nicht vorliegt, lasse ich keine Arbeiten ausführen und der BSFM kommt auch nicht rein, da die letzte Feuerstättenschau erst vor 4 Jahren stattfand. Zuzüglich habe ich Aufsichtsbehörde (Landratsamt) und die Gemeinde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Nun warte ich mal ab, was als nächstes passiert.

Gruss an alle Gegner
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