Vielen Dank für die Hinweise.
Würde gerne an die Öffentlichkeit treten und ihre Hilfe in Anspruch nehmen.
Meine vollständige Adresse und Rufnummer sende ich ihnen per PN.
Habe inzwischen Leserbriefe an die örtliche Presse und "Bild kämpft für Sie" geschreiben, leider aber noch kein Feedback erhalten.
An das Bundeswirtschaftsministerium habe ich auch geschreiben, auch ohne bisherige Stellungnahme.
An den Landrat des Rhein-Kreis-Neuss habe ich auch geschreiben, auch ohne bisherige Stellungnahme.
Der Richter vom Verwaltungsgericht, der übrigens sich sehr positiv für meine Angelegenheiten einsetzt, hat mir nun einen persönlichen Rechtsrat erteilt und mir nun auch Prozesskostenhilfe bewilligt weil meine Klage gegen den Feuerstättenbescheid und Widerklage der vorrangegengenen Klage sehr große Aussicht auf Erfolg hat.

Dementsprechend hat er auch den Streitwert auf € 5000,- festgesetzt. Was nun für den Schornsteinfeger eine sehr teure Angelegenheit werden wird.
Der Richter ist sehr sauer dass der Schornsteinfeger den Termin der in der ersten Klage vereinbart wurde nun verweigert.
Der Richter weiß auch dass ich einen befreundeten Rechtsanwalt habe der mir seine Kosten nicht in Rechnung stellt wenn die Klage nicht fruchten sollte. Mein RA wird aber bei erfolgreicher Klage seine Kosten vom Schornsteinfeger einfordern.
Mein Risiko ist daher sehr gering bei diesem Steitwert.

Heute war der Schornsteinfeger erneut zum kehren da. Habe extra meinen Nachbarn als Zeugen hinzugezogen. Der Schornsteinfeger hat abermals das Edelstahlflexrohr gekehrt, nun aber mit einem Nylonbesen.
Er sagte dazu dass dies keine Kehrung im üblichen Sinne sei, sondern diene ausschließlich zur Überprüfung des Schornsteins.
Na ja, die Heizungsanlage wird nun seit 1 1/2 jahren nicht betrieben, wurde nie abgenommen und wurde vom Schornstein getrennt.
Der Hersteller des Edelstahlflexrohr hat mir erneut alle nun erdenklichen Unterlage im Original zugeschickt. Das beschriebene Edelstahlflexrohr hat alle erforderlichen Zulassungen für Festbrennstoffe und ist somit auch gegen Kehransprüche ausreichend Widerstandsfähig.
Im Falle einer Nichtabnahme durch den Schornsteinfeger kann ich den Hersteller ggfl. als Nebenkläger einbeziehen.