Der Preisänderungsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Erdgasversorger kann gegen
§ 307 BGB
verstossen und unwirksam sein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html===========================
Der Durchbruch für die Verbraucher:
Bundesgerichtshof BGH Kartellsenat (Az: KZR 2/07 vom 29. April 2008)
1) Pressemitteilung des BGH : Nr. 86/2008 Preiserhöhungsklausel in Erdgassondervertrag unwirksam
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=43643&linked=pm&Blank=12) Gewinner : Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen (mit 150 Kunden)
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ120997021218508/link426121A.html3) Stimme der "Energiewirtschaft"
Stellungnahme : BDEW Bundesverband der Energie- und Wasser- wirtschaft e. V
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20080429_PM_Branche_braucht_Rechtssicherheit_bei_Preisgestaltung?open&ccm=250010===========================
Weitere Beispiele:
Beispiel 1:
Urteil der ersten Instanz: LG Bremen :
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/download/energie/Urteil-Gaspreise_swb.pdf
Mündliche Verhandlung der zweiten Instanz OLG Bremen :
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de
http://www.taz.de/regional/nord/bremen/artikel/?dig=2007%2F10%2F18%2Fa0049&src=UA&cHash=8d613f2e06
17.10.2007 Mündliche Verhandlung OLG Bremen:
...
Die Verbraucher hätten "keinerlei Möglichkeit, die Preisgestaltung im Einzelfall nachzuvollziehen - etwa anhand öffentlich zugänglicher Quellen. "
16.11.2007 ( OLG Bremen 5 U 42/06 = 8 O 1065/05 LG Bremen )
Energieversorger SWB verlor vor dem OLG Bremen.
http://www.radiobremen.de/magazin/umwelt/energie/gaspreis/Urteil_071116.pdfhttp://www.baurechtsexperte.de/das-gaspreisurteil-des-olg-bremen-db30602.htmlhttp://newsticker.welt.de/index.php?channel=wir&module=dpa&id=16175488===================================
Beispiel 2:
2008.01.16
BGH Karlsruhe Aktenzeichen KZR 2/07 : Voraussichtlich mündliche Verhandlung in dritter Instanz
zum "ENSO" - Verfahren.
Der Energieversorger "ENSO" hat die ersten beiden Verfahren verloren ( Preisanpassungsklauseln nicht rechtmäßig ).
Das OLG Dresden hat am 11.12.2006 das Urteil des Landgerichtes Dresden vom 30.06.2006 bestätigt. Berufung der ENSO gegen das Urteil des LG Dresden zurückgewiesen. mehr
11.12.2006 Urteil OLG AZ U 1426/06Kart 10 O 3613/05 LG Dresden
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Beispiel 3:
2007.04.17 LG Essen AZ: 19 O 520/06 :
Versorger Stadtwerke Essen verlor den Prozess. : Das LG Essen hat wegen fehlender Preistransparenz () den Verbrauchern Recht gegeben.
Richter Becker : "Und: Gas-Kunden können zwar seit dem 1. April auch in Essen zwischen zwei Gas-Lieferanten wählen. Hinter dem neuen Anbieter "E wie einfach" steht aber Eon Ruhrgas, das über sein Tochterunternehmen Thüga an den Stadtwerken beteiligt ist. Das Geld "bleibt in der Familie".
http://www.sammelklage-gegen-stadtwerke-essen.de
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Beispiel 4:
2008.01.18 LG Dortmund Aktenzeichen 6 O 341/06 :
25 Verbraucher können von der RWE die Rückzahlung von insgesamt 16.128,63 Euro aus den Jahren 2003 bis 2005 verlangen. Nach der Entscheidung war der Gasversorger nicht berechtigt, den Gaspreis zu erhöhen, ohne dies "konkret und nachvollziehbar" zu begründen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers enthielten keine Klauseln, die die Preiserhöhungen wirksam machten. Eventuell profitieren auch andere Kunden vom Urteil (Diskriminierungsverbot des § 20 GWB). Berufung ist möglich.
mehr : vz-nrw.de
""RWE Westfalen-Weser-Ems hat in einem Schriftsatz selbst eingeräumt, dass das Unternehmen dem kartellrechtlichen Diskriminierungsverbot des § 20 GWB unterliege und somit aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nur die 25 Kunden in den vermeintlichen Genuss der Unwirksamkeit ihrer Preisanpassungsklauseln kommen lassen kann", weiß Jürgen Schröder, Jurist der Verbraucherzentrale NRW von einer Signalwirkung des Richterspruchs, "somit können auch andere RWE-Haushaltskunden nach unserer Einschätzung noch Geld zurückverlangen.""